| |
Auktionsbedingungen Ausgewählte Werke 2113, Freitag 28. Oktober 2011
- Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Schweizerfranken. Fakturen sind mit dem Rechnungsdatum fällig. Zum Zuschlag ist auf jedes Objekt folgendes Aufgeld zu entrichten: 18% bis Fr. 4'999.–, 16% bei Fr. 5'000.– und mehr.
Auf das Aufgeld ist schweizerische MWST vom Käufer zu bezahlten.
- Bei den mit * bezeichneten Losen ist der Zuschlagpreis sowie das Aufgeld mehrwertsteuerpflichtig. Wird von diesen Objekten eine vom Schweizer Zoll rechtsgültig abgestempelte Ausfuhrdeklaration beigebracht, so vergütet das Auktionshaus die schweiz. MWST zurück.
- Während der Vorbesichtigung besteht die Gelegenheit, den Zustand der Auktionsobjekte zu prüfen. Am Auktionstag ist das nicht mehr möglich. Ein Ausstellungsbesuch ist also zu empfehlen.
- Interessenten, die nicht persönlich teilnehmen können, haben die Möglichkeit, schriftliche Aufträge einzureichen, sie per Fax zu übermitteln (071 227 68 60), oder diese Aufträge während der Vorbesichtigung abzugeben.
Diese Gebote werden in Konkurrenz zu den Bietern im Saal möglichst günstig ausgeführt.
Ebenso können von unserer Website online Gebote abgegeben werden. Dafür gelten ebenso diese Auktionsbedingungen.
Telefonisches Mitbieten während der Auktion ist nach Absprache möglich. Bedingung dazu ist ein vorgängig unterschriebenes, schriftliches Gebot auf den Mindestpreis, das spätestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn dem Auktionshaus vorliegen muss.
In der Regel beginnt der Ausruf beim unteren Schätzpreis.
Gebote darunter haben keine Aussicht auf Erfolg.
- Die Beschreibung der Objekte wurde nach bestem Wissen und nach den uns übermittelten Angaben abgefasst. Eine Haftung kann aber nicht übernommen werden. Eine eingehende Überprüfung der Objekte während der Vorbesichtigung ist somit angebracht.
- Zu den angegebenen Preisen im Katalog: Der obere Preis ist ein unverbindlicher Schätzpreis in CHF, der untere nennt Ihr tiefstmögliches Mindestgebot (Limitpreis).
- Die Bieter werden gebeten, vor der Auktion beim Empfang eine Bieternummer entgegenzunehmen.
Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Jeder Bieter ist persönlich haftbar und bleibt an sein Gebot gebunden, bis dieses überboten wird. Doppelangebote können nochmals ausgerufen werden.
Im Zweifelsfall entscheidet die Auktionsleitung.
- Es steht dem Versteigerer frei, ein Gebot abzulehnen, ohne dafür Gründe anzugeben.
- Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Bezahlung an den Kunden über, die Gefahr bereits beim Zuschlag.
- Wird die Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, so hat der Versteigerer die Möglichkeit, den Zuschlag fristlos zu annullieren.
Er ist dann in der Verwendung des Gegenstandes völlig frei.
Der Ersteigerer hat kein Anrecht auf einen allfälligen Mehrerlös.
Er haftet aber für alle Schäden und entstandenen Kosten, insbesondere für einen Mindererlös.
- Die ersteigerten Gegenstände müssen bis zum 11. November 2011 in unserem Geschäft an der Löwengasse abgeholt werden.
Die Auslieferungszeiten sind auf unserer Homepage aufgeführt.
Nach Voranmeldung können auswärtige Kunden während der Auktion ihre ersteigerten Objekte gegen Barzahlung beziehen.
- Ein Versand wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers ausgeführt. Die Kosten sowie das Versandrisiko trägt vollumfänglich der Kunde. Gerahmte und alle grösseren Objekte werden einer Transportfirma zur Erledigung übergeben. Die gewünschte Transportversicherungssumme ist vom Auftraggeber anzugeben.
Die Auslieferung erfolgt ausnahmslos nach Zahlungseingang.
- Die Objekte werden im Namen und für Rechung Dritter versteigert. Angebote, Ausrufe und Zuschläge unter etwaigen Limiten sind zulässig, somit können Gegenstände ohne Verkauf zugeschlagen werden.
- Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern zu trennen, zu vereinigen, ausserhalb der Reihenfolge anzubieten oder auch wegzulasssen.
- Beanstandungen müssen innert 14 Tagen nach dem Zuschlag mitgeteilt werden. Konvolute, Serienwerke und Zeitschriften sind von jeder Reklamation ausgeschlossen. Weil wir im Auftrage Dritter versteigern, die uns mit unseren Auktionsbedingungen behaften können, ist jegliche Rücknahme von Objekten später ausgeschlossen.
- Anwendbar ist das Schweizerische Recht.
Gerichtsstand für beide Teile ist St. Gallen.
- Der Käufer anerkennt diese Bedingungen.
Bitte beachten:
Der obere Preis im Katalog ist ein unverbindlicher Schätzpreis in Schweizer Franken (CHF), der untere entspricht dem Limitpreis, also dem tiefstmöglichen Gebot. |
|
Aus der Auktion 2113

Nr. 102
Adolf Dietrich (1877 - 1957)
Zwei Distelfinken auf Disteln, 1939.
Öl auf Karton.
Unten links signiert und datiert. Gerahmt. 25 x 18 cm
Schätzpreis: CHF 30'000.- / 20'000.-
|
|
|