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Bie­ten

Wie biete ich in einer Auktion bei Artcurial Beurret Bailly Widmer?


Sie können Gebote schriftlich unterbreiten oder telefonisch während der Versteigerung mitbieten, falls es Ihnen nicht möglich ist, am Tag der Auktion live vor Ort dabei zu sein. Füllen Sie dazu bitte den untenstehenden Auktionsauftrag aus und schicken Sie ihn an uns zurück.

  • E-Mail:
  • Fax: +41 61 312 32 03
  • Post: Schwarzwaldallee 171, 4058 Basel, Schweiz

Bitte beachten Sie, dass Ihr Gebot bis um 12 Uhr am Vortag der Auktion bei uns eintreffen muss.

Live-Online-Bieten


Bieten Sie während unserer Auktion live im Internet mit!

Bitte beachten Sie, dass für das Live-Bieten besondere Bestimmungen gelten.

Sie können im Internet via unserer Live-Bidding-Plattform mitbieten, entweder über Ihren PC oder mit unseren Apps für Smartphone und Tablet.

Vorbesichtigung und Auktion


Vorbesichtigung
Vor jeder Auktion findet in unseren Räumlichkeiten am Auktionsort während einer Woche die Vorbesichtigung statt. Interessenten können dort alle Werke begutachten, die während der Auktion versteigert werden. Unsere Spezialisten informieren Sie gerne ausführlich über jedes Los. Vor der Ausstellung wird eine kleinere Auswahl an Werken in Zürich sowie in St. Gallen bzw. Basel präsentiert.

Bieternummern
Sämtliche Bieter erhalten von uns eine Nummer, damit die Anonymität von Interessenten und Käufern während der Auktion gewährleistet ist. Die mit der Bieternummer registrierten Personalangaben sind nur dem Auktionshaus bekannt und werden streng vertraulich behandelt.

Gebote
Sie haben die Möglichkeit, während der Auktion im Saal anwesend zu sein und mitzubieten.

Wenn Sie schriftlich mitbieten möchten, füllen Sie bitte den Auktionsauftrag vollständig und sorgfältig aus, mit Ihren Personalangaben, den entsprechenden Losnummern und Maximalgeboten. Das unterschriebene Formular muss bis um 12 Uhr am Vortag der jeweiligen Auktion bei uns eintreffen. Es ist zu beachten, dass beim schriftlichen Bieten nicht ausschliesslich das maximale Gebot berücksichtigt wird; der Zuschlag kann auch darunter liegen.

Telefonische Gebote sind ebenfalls mit dem oben erwähnten Auktionsauftrag bis 12 Uhr am Vortag der Auktion anzumelden. Das Maximalgebot ist in diesem Fall nicht zwingend anzugeben. Wird es dennoch getan, so versteht es sich als Sicherheitsgebot und kommt zum Tragen, falls die Telefonlinie nicht hergestellt werden kann oder unterbrochen wird. Bitte tragen Sie die Telefonnummer, unter der Sie zum Zeitpunkt der Auktion erreichbar sind, gut lesbar ein. Telefonische Bieter werden einige Minuten vor dem Ausruf des gewünschten Loses kontaktiert.

Wichtig: Bei Bietern, die dem Auktionshaus nicht bekannt sind, können vorab Ausweiskopien oder finanzielle Referenzen angefordert werden. Das Auktionshaus behält sich das Recht vor, Bieter oder Anmeldungen nicht anzunehmen.

Aufgeld
Zusätzlich zum Zuschlagspreis (oder Hammerpreis) wird dem Käufer ein Aufgeld für das erworbene Objekt berechnet. Dieses Aufgeld beträgt 22% des Zuschlagspreises. Auf das Aufgeld wird zudem eine Mehrwertsteuer von 8,1% erhoben.

Mehrwertsteuer
Auf das Aufgeld (22% des Zuschlagspreises) wird eine MWST von 8,1% erhoben. Bei Objekten, welche im Katalog oder auf einem Ergänzungsblatt mit «*» bezeichnet sind (oder auf welche im Rahmen der Auktion entsprechend hingewiesen wird), wird die MWST auch auf dem Zuschlagspreis erhoben und überwälzt. Bei Ausfuhr dieser Objekte ins Ausland wird dem Käufer die MWST zurückerstattet wenn er eine rechtsgültige Ausfuhrdeklaration mit Originalstempel des schweizerischen Zolls für das entsprechende Kaufobjekt beibringt.

Zahlung
Sämtliche Schätzpreise werden in CHF angegeben. Die Zahlung muss ebenfalls in CHF erfolgen.

Abholung der erworbenen Objekte
Die Werke können erst nach dem Begleichen des ausstehenden Betrages abgeholt werden. Um die ersteigerten Werke abzuholen, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir sind Ihnen gern bei der Organisation der Verpackung und des Transportes durch einen unserer professionellen Versandpartner behilflich. (Bitte beachten Sie, dass Kosten im Zusammenhang mit Verpackung und Versand direkt mit dem Versandpartner geregelt werden müssen.)